Urlaub in Stunden und Urlaub in Tagen
Kennen Sie das?
Frau Ursula Bach arbeitet seit ein paar Monaten nur noch 20 Stunden pro Monat. An drei Tagen der Woche ist sie im Unternehmen. Dienstags den ganzen Tag (8h), Mittwoch vormittags (4h) und donnerstags wieder den ganzen Tag (8h). Von allen Mitarbeitern wird der Urlaubsanspruch in Tagen erfasst. Will Frau Bach am Mittwochvormittag Urlaub nehmen, bedeutet das, dass im Zeiterfassungssystem ein kompletter Urlaubstag abgezogen wird.
Verständlicherweise ist Frau Bach damit nicht einverstanden.
Mit dem Zeiterfassungssystem ATOSS Time Control lassen sich die Urlaubstage auch stundenbasiert anzeigen
Arbeitet ein Mitarbeiter an bestimmten Tagen weniger als an anderen, kann es immer wieder zu Missverständnissen bei der Berechnung der Urlaubstage kommen. Aus diesem Grund bietet die Zeiterfassungssoftware ATOSS Time Control die Möglichkeit, den Urlaubsanspruch alternativ in Stunden verwalten zu lassen.
So werden Frau Bach 4h abgezogen, wenn sie an einem Mittwoch Urlaub nehmen möchte.
Das Gleiche gilt auch bei Vollzeitkräften mit einer 38 Stunden Woche, die von Montag bis Donnerstag 8 Stunden, am Freitag jedoch nur noch 6 Stunden arbeiten. Der Fairness halber zieht man hier nicht einen ganzen Urlaubstag ab, sondern nur die 6 Stunden.
Ein gutes Zeiterfassungssystem bietet Ihnen die Möglichkeit, beide Zeitkonten zu führen - Urlaub in Stunden und Urlaub in Tagen.
Das Ringer Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben
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