Weiter zum Inhalt

Urlaub für das nächste Jahr beantragen – So kann Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden

ATOSS Urlaubsplanung schnell und kinderleicht

Kaum ist der Sommerurlaub vorbei, möchten viele von uns schon wieder in die Wärme reisen. Auch Frau Bach wird im Januar der eisigen Kälte entfliehen und sich mit ihrem Mann einen wohlverdienten Strandurlaub gönnen. Sie plant ihren Urlaub daher vom 30. Dezember bis Anfang des nächsten Jahres. Der Urlaubsantrag erfolgt noch im alten Jahr, gilt aber schon für das Folgejahr.
Mit der Hilfe von ringer Zeiterfassung können Sie in ATOSS Time Control ganz einfach das Urlaubsguthaben vom nächsten Jahr betrachten und erhalten auf Knopfdruck einen schnellen Überblick über den Resturlaub aller Mitarbeiter.

ringer Zeiterfassung hilft Ihnen, in der Urlaubsplanung bereits das Urlaubsguthaben aus der Sicht des Folgejahres zu betrachten. Beantragt Frau Bach also im neuen Jahr schon Urlaub, werden ihr die 30 Tage automatisch vom Vorjahr dazugezählt. Dieser schöne und einfache Übergang erleichtert Ihnen das Arbeiten ungemein.

Je nach vertraglicher Vereinbarung können selbstverständlich auch die Überstunden aller Mitarbeiter ins neue Jahr übertragen werden. Die mehr geleistete Arbeitszeit kann je nach interner Regelung evtl. auch in Form von Urlaub gewandelt werden.

Urlaubsanspruch fürs neue Jahr – so geht’s

Wie können Sie den Urlaub von Frau Bach korrekt genehmigen, wo doch noch die Urlaubstage von diesem Jahr übrig sind und gezählt werden? Ist es überhaupt möglich, Urlaub bereits im nächsten Jahr einzugeben?

Auf jeden Fall! Kinderleicht und mit wenigen Klicks sehen Sie in ATOSS Time Control den Resturlaub aus dem aktuellen Jahr sowie die Urlaubstage des Folgejahres. Hier zeigt ringer Zeiterfassung wie einfach es ist, Hürden zu umgehen.

In der Urlaubsplanung – implementiert von ringer Zeiterfassung wird bereits das Urlaubsguthaben aus der Sicht des Folgejahres betrachtet. Beantragt Frau Bach also im neuen Jahr schon Urlaub, werden ihr die 30 Tage automatisch vom Vorjahr dazugezählt. Dieser schöne und einfache Übergang erleichtert Ihnen das Arbeiten ungemein.

Je nach vertraglicher Vereinbarung können selbstverständlich auch die Überstunden aller Mitarbeiter ins neue Jahr übertragen werden. Die mehr geleistete Arbeitszeit kann je nach interner Regelung evtl. auch in Form von Urlaub gewandelt werden.

SIE HABEN FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN!

Urlaub beantragen und genehmigen – so funktionierts in ATOSS Time Control

Unabhängig davon, wie Sie Ihr Personal planen und den nötigen Personalbedarf ermitteln, in ATOSS Time Control funktioniert der Workflow Urlaubsantrag kinderleicht.

Der Antrag kann im Mitarbeiterportal zu jederzeit ausgefüllt werden. Anschließend erhalten die entsprechenden Vorgesetzten den Urlaubsantrag automatisch zurück und können diesen in die Personaleinsatzplanung mit wenigen Klicks integrieren. Auch angefallene Überstunden aus Vormonaten oder des Vorjahres können in der Urlaubsplanung berücksichtigt oder anteilig auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Sie haben Fragen oder möchten den Workflow Urlaubsantrag auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen anpassen? Das ringer Beratungsteam steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Resturlaub – so übertragen Sie die letzten freien Tage ins neue Jahr

Nehmen wir als Beispiel die Arbeit auf dem Weihnachtsmarkt. In ATOSS Time Control ist es möglich, dass die Sonntage gezählt werden. Somit wird ausgeschlossen, dass man mehr als die erlaubten 37 Sonntage arbeitet.

Was ist Resturlaub?

Resturlaub ist der Urlaub, den der Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres noch nicht genommen hat, obwohl er ihm zusteht. Noch nicht verbrauchte Urlaubstage können in der Regel ins nächste Jahr übertragen werden und definieren sich daher als „Resturlaub“.

Resturlaubverfall – wann verfällt Resturlaub eigentlich?

Grundsätzlich am 31. Dezember. Jedoch wurde gesetzlich entschieden, dass der Resturlaub nicht mehr einfach so verfallen darf. Der Arbeitnehmer muss im laufenden Kalenderjahr auf seinen Resturlaub hingewiesen werden. Falls der Arbeitgeber ihn nicht ausdrücklich mit Verfall hinweist, verliert der Arbeitnehmer ihn nicht automatisch. Der Verfall tritt dann in der Regel zum 31. März des Folgejahres ein.

Resturlaub in ATOSS Time Control pflegen

Übersichtlich und unkompliziert kann der aktuelle Urlaub sowie der Resturlaub aus dem Vorjahr in ATOSS Time Control festgehalten und gepflegt werden. Wir bei ringer Zeiterfassung helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.
In vielen Fällen kann der Resturlaub auch ins nächste Jahr übertragen werden, muss jedoch bis zum 31. März genommen werden. Mit ATOSS Time Control ist dieser Übertrag einfach über die geplanten Reports ausführbar.

Zum Jahresbeginn sendet man eine automatisierte Nachricht mit beigefügtem Jahreskalender an alle Mitarbeiter und bittet sie darum, den Resturlaub bis zum 31. März zu nehmen.
Gleichzeitig ist es möglich, pro Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppe festzulegen, dass der Resturlaub automatisch am 31. März verfällt, sollte dieser bis dahin nicht genommen werden.

Haben Sie noch Resturlaub zu verwalten? Dann helfen wir Ihnen gerne.

Unverbindliche Beratung zu allen ATOSS Time Control Lösungen.

Jetzt bei ringer Zeiterfassung GmbH & Co. KG anfragen.

Sie nutzen bereits ATOSS Time Control und benötigen dringend Unterstützung?

Unser Support ist für Sie da.