Der Bereitschaftsdienst – die Sonderform der Arbeitszeit
Der Bereitschaftsdienst ist in diversen Branchen nicht mehr wegzudenken. Sei es die Feuerwehr, die Polizei oder auch der Gesundheitsbereich mit Notärzten oder Krankenhäuser – Arbeitnehmer halten sich für den spontanen Arbeitseinsatz in Rufbereitschaft.
Ist Bereitschaftsdienst aber auch Arbeitszeit? Was gilt es in Bezug auf Höchstzeiten und Ruhezeiten zu beachten und wie kann eine gesetzlich korrekte Erfassung im Zeiterfassungssystem erfolgen?
Arbeitszeitgesetz: Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?
Die Zeit, die der Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst verbringt, zählt als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG. Dazu gehört auch die sogenannte Ruhezeit zwischen den Einsätzen. Wie muss der Arbeitgeber diese „Arbeitszeit“ jedoch einordnen?
Das ArbZG wurde inzwischen angepasst und erkennt Bereitschaftsdienst ebenfalls als Arbeitszeit an. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Bereitschaftsdienst sogar vorliegt, wenn der Arbeitnehmer sich binnen zehn oder zwanzig Minuten am Arbeitsort einfinden muss (BAG 19.12.1991 – 6 AZR 592/889; BAG 31.1.2002 – 6 AZR 214/00). In allen Fällen handelt es sich um volle Arbeitszeit. Heute ist klar: Auch Schlafenszeiten sind Arbeitszeiten – vor allem beim Pflegepersonal im Krankenhaus.
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Was ist mit ringer Zeiterfassung und ATOSS Time Control alles möglich?
- Bereitschaftsdienst kann analog zu den regulären Diensten eingeplant werden
- Eigenes Zeitkonto für den Bereitschaftsdienst
- Grafische Ausgabe im Dienstplan oder im Fehlzeitenkalender
- Notwendige Prüfungen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz können integriert werden, damit die Ruhezeiten eingehalten werden
- eigene Zulagen für Dienste unter der Woche, am Wochenende oder an Feiertagen
- Mitarbeiterbezogene Auswertungen
- Ermittelte Zulagen können per Lohnexport an das Lohn- und Gehaltssystem weitergegeben werden
- Individuelle oder pauschalisierte Fahrtzeiten können zum Bereitschaftsdienst addiert werden
Mit der Integration des Basismoduls Zeitwirtschaft durch ringer Zeiterfassung kann ohne ein weiteres Zusatzmodul der Dienst Ihrer Arbeitnehmer als virtuelle Arbeitszeit (Fehlzeit) eingerichtet werden, damit dieser im Anschluss über den Fehlzeitenkalender separat abgerufen und als Bereitschaftsdienst vergütet werden kann.
Wie das in Ihrer Zeitwirtschaft funktioniert? Wir von ringer Zeiterfassung freuen uns darauf, die Zeiterfassungssoftware ATOSS Time Control auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
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