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Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit

Nicht Allen ist es möglich, an Sonn- und Feiertagen die Freizeit zu genießen. Sei es in der Industrie, in der Pflege oder auch in der Gastronomie und Hotellerie – Menschen arbeiten rund um die Uhr, damit andere entspannen oder gepflegt werden können.

Werden Mitarbeiter besonders entlohnt oder erhalten einen anderen Ausgleich? Was sieht das Arbeitsgesetz vor?

Arbeitsgesetz (ArbZG) zu Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 9 aus dem Arbeitsgesetz (ArbZG) sagt: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Da dies grundsätzlich natürlich nicht immer möglich ist, stehen in § 10 die Ausnahmen. Diese 16 Punkte müssen jedoch auch mit § 11 übereinstimmen. Somit darf man zwar an Feiertagen und Sonntagen arbeiten, jedoch müssen 15 Sonntage im Jahr mindestens beschäftigungsfrei sein und man benötigt einen Ersatzruhetag in der gleichen Woche. Dies kann auch ein ohnehin freier Tag sein.

Was passiert aber im Hintergrund in der Zeiterfassungssoftware?

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Wie hilft ATOSS Time Control bei Sonn- und Feiertagsarbeit?

Nehmen wir als Beispiel die Arbeit auf dem Weihnachtsmarkt. In ATOSS Time Control ist es möglich, dass die Sonntage gezählt werden. Somit wird ausgeschlossen, dass man mehr als die erlaubten 37 Sonntage arbeitet.

Verarbeitungsregeln in ATOSS Time Control

ATOSS Time Control ist für seine Vielzahl an Verarbeitungsregeln bekannt. Sie möchten, dass Feiertagsarbeit mit 35% Zuschlag vergütet wird? Kein Problem. Das System sendet diese Informationen an Ihr Lohn- + Gehaltprogramm und verringert so Ihren Aufwand.

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