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Vertrauensarbeitszeit am Ende? Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht

Seit dem 14. Mai 2019 wissen wir - Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Ist das jetzt das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Dazu zwei Fragen:

  • War der Arbeitgeber nicht vorher schon dazu verpflichtet die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sicherzustellen?
  • Mussten vorher nicht schon Pausen-, Höchst- und Ruhezeiten eingehalten werden?

Doch! Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber war schon bisher dazu verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Neu durch das EuGH-Urteil ist, dass nicht nur Überstunden aufgezeichnet werden müssen, sondern auch Arbeitsbeginn, -ende, Pausen, etc.

"Vertrauensarbeitszeit" wird zu "flexibler Arbeitszeit"

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