Weiter zum Inhalt

Raucherpausen

Kennen Sie das? Herr Meier ist Raucher. Zwei bis vier Zigaretten pro Tag raucht er während der eigentlichen Arbeitszeit. Er verlässt kurz das Büro, geht vor die Tür und kommt nach ca. 5 min zurück. Frau Müller findet das ungerecht. Während Herr Meier nämlich „Pause“ macht, arbeitet sie weiter, nimmt seine Telefonate ab und hat keine kurze Verschnaufpause.

Wie reagieren Sie als Arbeitgeber auf dieses Streitthema?

Gesetzliches

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt: Arbeitnehmer, die bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, haben ein Anrecht auf täglich 30 Minuten Pause. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten (§ 4 ArbZG).

Ob ein Arbeitnehmer in dieser Zeit raucht oder nicht, ist ihm überlassen. Für kurze Unterbrechungen während der Arbeitszeit gibt es kein Gesetz. Hier entscheidet der Arbeitgeber. Er kann also bestimmen, dass ein Raucher bis zur Mittagspause warten muss, was für viele jedoch fast unmöglich ist.

Raucherpausen sind keine Arbeitsunterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder das Kaffeeholen.

Was gibt es für Möglichkeiten?

SIE HABEN FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN!

Was machen Ihre Raucher?

ATOSS Time Control bietet Ihnen die Möglichkeit, Raucherpausen zu erfassen. Diese ermöglichen es, dass Raucher oder auch die, die eine „Verschnaufpause“ benötigen, zwar ausstempeln, diese Zeit jedoch nicht zur gesetzlichen Pausenzeit gezählt wird, sondern die tägliche Ist-Zeit reduziert. Damit ist eine klare Trennung zwischen gesetzlicher Pausen, Raucherpausen und Kurzpausen gewährleistet und der Betriebsfrieden hergestellt.

Unverbindliche Beratung zu allen ATOSS Time Control Lösungen.

Jetzt bei ringer Zeiterfassung GmbH & Co. KG anfragen.

Sie nutzen bereits ATOSS Time Control und benötigen dringend Unterstützung?

Unser Support ist für Sie da.