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Zeiterfassung bei Kurzarbeit

Kurzarbeit – Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Unter Kurzarbeit ist eine kurzfristige Senkung der regulären Arbeitszeit zu verstehen. In Krisenzeiten oder wirtschaftlichen Tiefen kann der Arbeitgeber auf Kurzarbeit zurückgreifen, um seinem Unternehmen finanzielle Entlastungen zu schaffen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass ein Teil vom Lohn von der Arbeitsagentur übernommen wird.

Was muss bei Kurzarbeit beachtet werden?

Um in Kurzarbeit gehen zu können, müssen einige Voraussetzungen nach §§ 95 bis 99 SGB III im Sozialgesetzbuch erfüllt sein:

  • Erheblicher Ausfall
    • aus wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignis entstanden
    • nur vorübergehend
    • nicht vermeidbar
    • mindestens 1/3 Dritter der beschäftigten Arbeitnehmer ist in diesem Kalendermonat vom Ausfall betroffen. Zusätzlich müssen mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Betriebliche Voraussetzungen: Kurzarbeit ist für eine einzelne Abteilungen oder mehrere Arbeitnehmer möglich. Unternehmen mit mind. einem Angestellten (sozialversicherungspflichtig!) sind zur Kurzarbeit berechtigt. Der Arbeitnehmer kann ein Arbeiter, Angestellter oder Auszubildender sein.
  • Anzeige über Arbeitsausfall: Der Arbeitgeber meldet den Arbeitsausfall mit einer schriftlichen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Persönliche Voraussetzungen: Kurzarbeitergeld erhalten nicht alle Mitarbeiter. Arbeitnehmer, bei denen eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag besteht, verfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Mitarbeiter im Weiterbildungsmodus oder Übergangsgeld beziehen kein Kurzarbeitergeld.

Weitere Voraussetzungen dürfen gerne im o. g. Gesetzesartikel nachgelesen werden.

Wie ist der Umgang mit Kurzarbeit bei der Zeiterfassung?

Ist ein Mitarbeiter aufgrund der Kurzarbeit abwesend, lassen sich diese Tage mit dem Abwesenheitsgrund Kurzarbeit markieren. Die Zeiterfassungssoftware füllt die Sollzeit mit dem Zeitkonto Kurzarbeit auf. Falls Ihre Mitarbeiter zum Beispiel 60% pro Tag arbeiten und die restliche 40% Kurzarbeit nehmen, ist das auch sehr leicht. Es wird einfach die gearbeitete Zeit ganz automatisch mit dem Zeitkonto Kurzarbeit aufgefüllt.
Machen Sie Kurzarbeitsstunden durch vielzählige Auswertung transparent und übergeben Sie diese einfach per Lohnschnittstelle an die Lohn- & Gehaltssoftware.

Planen Sie die Kurzarbeit bereits im Voraus ein und überprüfen so die Kapazität in den Abteilungen. Wenn Sie im Voraus wissen, an welchen Tagen Kurzarbeit geplant ist, lässt sich dies im Mitarbeiterkalender, Dienstplanung, Schichtplanung ganz bequem vorausplanen.

Selbstverständlich stehen wir für den Umgang mit Kurzarbeit im Unternehmen jederzeit zu Verfügung. Über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen fragen Sie einfach kostenlos und völlig unverbindlich online bei uns an.

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