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Homeoffice

Zeiterfassung im Homeoffice

Der Begriff „Homeoffice“ ist in aller Munde. Ein Büro im eigenen Zuhause klingt besonders für Arbeitnehmer sehr attraktiv und nach einem entspannten Arbeitstag. Aber neben vielen Rechten für Arbeitnehmer gibt es auch viele Pflichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten hierbei einige Regelungen einhalten, um später Meinungsverschiedenheiten zu umgehen. Die ringer Zeiterfassung hat sich bereits vor Jahren mit dem Thema Zeiterfassung im Homeoffice beschäftigt. Wie können Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun sicher sein, dass auch im Homeoffice die Zeiterfassung korrekt vorgenommen wird?

Einfache Dokumentation der Zeiterfassung im Home-Office

Die eigenen Mitarbeiter ins Homeoffice zu entsenden, stellt für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Herausforderung dar. Zum einen geht es um die Nachweispflicht des Arbeitgebers (z. B. bei Ruhepausen), aber auch um die Sicherheit für den Arbeitnehmer, dass Überstunden dokumentiert werden. ringer Zeiterfassung hilft Ihnen mit dem ATOSS Time Control Modul Arbeitsplatzzeiterfassung. Ganz einfach lassen sich damit Arbeitsbeginn, (Raucher-) Pausen, Projekte und das Ende der Arbeitszeit erfassen. Ideal auch für Mitarbeiter, die generell als Heimarbeit Beschäftigte im heimischen Büro arbeiten.

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Die Lösung: Arbeitsplatzzeiterfassung – eingerichtet durch ringer

ATOSS Time Control – für Sie eingerichtet durch ringer Zeiterfassung GmbH & Co. KG ermöglicht es, die Arbeitsplatzzeiterfassung für die digitale Welt perfekt zu machen. So erhalten Arbeitgeber und Mitarbeiter mit wenigen Klicks zu jeder Zeit Transparenz über

  • aufgelaufende Zeitsalden
  • Fehlzeiten
  • Überstunden
  • Zuschläge
  • Zeiten pro Kostenstelle
  • Zeiten pro Projekt

Abgesehen davon kann auch im Homeoffice der Urlaubsantrag digital beantragt sowie ein Antrag für eine fehlende Stempelung gestellt werden. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Arbeiten im Homeoffice kann so einfach sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schnell und einfach die Arbeit im Homeoffice mit Ihren Mitarbeitern umsetzen können.

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Wie ist die Home-Office Regelung in schwierigen Zeiten zu regeln?

Große wirtschaftliche Veränderungen in Krisenzeiten oder durch die Bundesregierung angeordnete Regelungen stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Fragen und Sorgen zum Thema Home-Office werden mit Unsicherheiten im Unternehmen ausdiskutiert und können oft nicht optimal gelöst werden. Wichtige Informationen zu den Möglichkeiten fehlen. Ein paar wichtige Punkte hat das Team von Ringer für Sie ausgearbeitet:

Mitarbeiter dürfen NICHT einfach im Home-Office arbeiten

Ob ein Mitarbeiter einfach im Home-Office arbeiten darf, kann nicht einfach so entschieden werden. Auch nicht in Krisenzeiten. Arbeitgeber bzw. Unternehmen müssen bereits im Arbeitsvertrag auf diese Regelung und Möglichkeit hingewiesen haben. Sonst gibt es keine Grundlage, auf die sich der Arbeitgeber berufen kann. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis, idealerweise in schriftlicher Form, dürfen Angestellte im Home-Office arbeiten. Denn hier gilt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz muss auch im Home-Office berücksichtigt werden. So sieht etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass der Arbeitgeber für die Ausstattung des Home-Office zuständig ist, wenn mit einem Mitarbeiter eine wöchentliche Arbeitszeit am Telearbeitsplatz vereinbart ist. Dabei gelten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dieselben Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie für Arbeitsplätze an der Betriebsstätte. Die Rahmenbedingungen zur Ausstattung eines Telearbeitsplatzes sollten jedem Arbeitsgeber bekannt sein.

Fallen arbeitsrechtliche Regelungen bei Home-Office außer Kraft?

Grundsätzlich sind aus arbeitsrechtlicher Sicht dieselben Vorgaben zu beachten, die auch im Betrieb gelten – etwa das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das beispielsweise nach § 5 ArbZG eine Ruhezeit von elf Stunden vorsieht, die auch Mitarbeiter im Home-Office einhalten müssen.
Besonderheiten im Home-Office kann es immer geben. Diese sind allerdings immer vorher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu klären und zu vereinbaren. Aufgrund diverser Eigenheiten sollten Arbeitgeber von vornherein klaren Vereinbarungen mit den Mitarbeitern treffen und die Voraussetzungen der Arbeit im Home-Office regeln.

Wie ist das Gehalt im Home-Office geregelt?

In der Regel hat das Arbeiten im Home-Office keine Auswirkung, da jeder Mitarbeiter im Home-Office seinen Aufgaben nachgeht, nur an einem anderen Arbeitsplatz. Zu Kürzungen des Gehaltes kann es jedoch kommen, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt. Dies kann sich auf die Höhe des Gehalts auswirken.

Unsere Tipps: Grundsätzlich sollten Mitarbeiter und Arbeitgeber versuchen, gemeinsam das Beste aus schwierigen Situationen zu machen. Es braucht Absprachen, gegenseitige Unterstützung, Empathie und Rücksichtnahme. Angestellte sollten versuchen, durch ihr Engagement den wirtschaftlichen Schaden beim Unternehmen gering zu halten. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber alles daransetzen, um Arbeitnehmer zu unterstützen und – soweit möglich – auf deren Bedürfnisse eingehen.

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