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BAG Urteil zur Zeiterfassung: Wie auf das Urteil reagieren?

Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt das Urteil, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“ (13.09.2022-1 ABR 22/21).
Auch wenn der Gesetzgeber gegenwärtig noch damit hadert, die Paragrafen an das neue Urteil anzupassen – die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft die Unternehmen über kurz oder lang garantiert. Das Einrichten entsprechender Zeiterfassungssysteme sollte also nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Einfacher formuliert: Es bedarf einer Arbeitszeiterfassung, die juristischen Anforderungen nach BAG genügt – und hier kommen WIR ins Spiel.

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